SECURE-KMU DSGVO & Cyber-Audit
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Datenschutz (DSGVO)

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Wie steht es um Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVTVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (gesetzliche Pflicht)) nach Art. 30 DSGVODatenschutz-Grundverordnung (gesetzliche Pflicht seit 2018)?

Was bedeutet das? Das VVTVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (gesetzliche Pflicht) dokumentiert schriftlich, welche personenbezogenen Daten (z.B. Kunden, Personal) Sie im Betrieb verarbeiten. Es ist für fast jedes Unternehmen gesetzliche Pflicht. Mehr dazu im FAQ lesen
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